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Digitalisierung und Recht – Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

02.06.2016, Köln



Termin vorläufig

Thementag zu Digitalisierung und den Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

mit Gerald Spyra, LL.M. (Medienrecht und Medienwirtschaft), Rechtsanwalt, externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter


mit Martin Wundram, Sachverständiger für IT-Sicherheit


Weitere Informationen folgen.


Zwei Fronten

1. Aktuell sich rasch ändernde Situation im Datenschutz

  • Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli: "Selbst, wenn es eine Einigung [u Safe Harbor II] geben sollte, dann wäre es nur eine politische Einigung. Ein Abkommen, das alle Anforderungen [des EuGH] erfüllt, würde Monate dauern", sagte er. Golem, http://www.golem.de/news/datentransfer-in-die-usa-wohl-kein-safe-harbor-deal-bis-ende-januar-1601-118586.html, 18.1.2016
  • Nicht zuletzt wirkt aber auch die 17. 12.2015 vom Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments beschlossene EU- Datenschutz-Grundverordnung (Umsetzung bis 2018).
  • Und, der Bundestag hat, ebenfalls am 17. 12.2015, das Verbandsklagerecht zum Datenschutz beschlossen (Unterlassungsklagengesetz-UKlaG: Aufnahme datenschutzrechtlicher Vorschriften (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu kommerziellen Zwecken) als unterlassungsklagefähige Verbraucherschutzgesetze, Ausweitung der Regelungen zur Missbrauchsunterbindung). Damit lassen sich nach Ansicht der Verbraucherschützer die Verbraucherrechte in der digitalen Welt besser durchsetzen.
  • 2. Unzureichendes Vertrauen zu Versicherern im Umgang mit Daten

    Gespaltenes Vertrauen

  • Lediglich 41 Prozent glauben, dass mit persönlichen Informationen bei Versicherern sorgsam umgegangen wird.

  • Vertrauen bei Dreiviertel der Befragten genießt dagegen die Krankenkasse (gleichauf mit Finanzämtern und Ärzten bzw. Krankenhäusern).

    Data Monitor 2015, SAS Deutschland, http://de.statista.com/infografik/4215/wem-die-deutschen-bzgl-des-umgangs-mit-ihren-daten-vertrauen/, 12.01.2016



    Bußgelder

  • Für Anfang Februar 2016 wird eine gemeinsame Position der europäischen Datenschutzbehörden erwartet. Denn:
  • Ab Februar 2016 können Daten von Beschäftigten oder von Dritten nicht mehr ohne weiteres in die USA übermittelt werden als Folge des EuGH-Urteils zu Safe Harbor. Diese Entscheidung hat einen massiven Einfluss auf die rechtlich legitimierte Nutzung von Clouds und anderen Dienstleistungen von Google®, Facebook® und Co. Im geschäftlichen Kontext.
  • Spätestens ab Februar 2016 drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß, wenn bei der Übermittlung von Daten gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird. Vom Reputationsrisiko ganz abgesehen.

  • Assekuranz, Digitalisierung, Recht

    In der Assekuranz entstehen umfangreiche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Treiber "Digitalisierung". Digital-Kompetenz gehört zu ihren wichtigsten Themen. Und Unsicherheit im Umgang mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren Compliance kann ein gefährlicher Stolperstein sein. Ob vertane Chancen oder wegen Reputations- und massiven Haftungsrisiken – Bitte keine Digitalisierung ohne rechtliches Hintergrundwissen!

    Digitalisierungsprozesse bedeuten auch Veränderung der Arbeitsprozesse und Geschäftsmodelle. Sie ziehen sich quer durch die Wertschöpfungskette und oftmals mischen sie diese auch neu. Im Personalwesen, Marketing, der Beschaffung, der Produktion, dem Absatz und der Kommunikation mit Dienstleistern und Kunden.

    Sogar neue Berufsfelder entstehen, wie z.B. der Chief Digital Officer, Vertriebsentwicklung Digitalisierung, Referent E-Business, Social Media Managerin, Referent Digitales Marketing.


    Geplant ist eine Reihe von Veranstaltungen zu Digitalisierung und Recht, die sich mit ausgewählten Schwerpunkten beschäftigen

    Für Praktiker der Digitalisierung, insbesondere aus Vertrieb und Marketing, aber auch für mit dem Thema befasste Juristen und Datenschützer.


  • Die Umsetzung in die Praxis ist eine Herausforderung für die Praktiker, aber auch für die Rechtsabteilungen und betrieblichen Datenschützer. Oft sind mehrere komplexe Rechtsgebiete betroffen, wenn durch Digitalisierung möglich gewordene neue Produkte und Methoden eingesetzt werden. Dabei benötigt es zudem besonderes Geschick, ebenso kreativ und zukunftsorientiert wie verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten der Digitalisierung umzugehen. Und beabsichtigte oder unbeabsichtigte Folgen, wie Image-Themen, zu antizipieren und zu handhaben.

  • Nahebei alle Stufen des Wertschöpfungsprozesses der Assekuranz sind betroffen: Versicherer, Vertriebe und Dienstleister; Versicherung schützt Hab und Gut, Leib und Leben sowie das Privatleben. Zudem ist mit dem Umstand zu kämpfen, dass sich die Rechtssituation zurzeit teils rasch und gravierend verändert.

  • In der Umsetzung der Digitalisierung können Transparenzanforderungen, wie Offenlegung von gezahlten Provisionen, Zertifikate, Unterlassungsklagen bei negativen Kundenbewertungen, die Problematik individualisierter Preise, Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht jeweils eine wesentliche Rolle spielen. Haftungsrisiken drohen, im Datenschutz sogar unmittelbar persönliche Haftungsrisiken.



    Teilnehmer

    AMC-Thementag für Versicherer, andere Finanzdienstleister sowie Dienstleister solcher Unternehmen. Teilnehmen sollten Praktiker der Digitalisierung, aber auch für mit dem Thema befasste Juristen und Datenschützer, Leiter, Fach- und Führungskräfte aus allen von der Thematik betroffenen Bereichen wie Datenschutz, Recht und Compliance ebenso wie Business Development Management/ Unternehmensentwicklung, IT, Betrieb, Schaden und Vertrieb, Marketing, Internet und Social Media, Kunde, PR, u.a. Der Thementag richtet sich an alle vom Spannungsfeld Digitalisierung und Recht betroffene Verantwortliche und Zuständige.


    Teilnahmebedingungen

    Die Vorzugsgebühr für Teilnehmer aus AMC-Mitgliedsunternehmen beträgt 890 Euro für den ersten Teilnehmer, für einen weiteren Teilnehmer eines AMC-Mitgliedsunternehmens 690 Euro. Nicht-AMC-Mitglieder zahlen 1.090 Euro pro Person. Inklusive Tagungsgetränke, Kaffeepausen sowie Mittagessen, Tagungsunterlagen (PDF nach der Veranstaltung, soweit Beiträge von den Referenten zur Verfügung gestellt werden). AMC-Forum für Versicherer, andere Finanzdienstleister sowie Dienstleister solcher Unternehmen. Beschränkte Teilnahme von Nicht-Finanzdienstleistern. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung/Rechnung, der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Gerne akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50%, danach oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Unternehmens die volle Veranstaltungsgebühr. Stornierungen müssen schriftlich bei uns eingehen. Änderungen, Absage des Angebots vorbehalten; bei Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Alle Beträge zuzüglich ges. MwSt..


    Damit das AMC-Netzwerk für alle beteiligten Partner bestmöglich funktioniert, haben wir uns Netzwerk-Leitlinien gegeben. Diese Leitlinien sind verpflichtend für eine Teilnahme am AMC-Netzwerk: netzwerkleitlinien.amc-forum.de.


    Anmeldung und Kontakt

    Teilnahme auf Einladung oder Anfrage. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte den Reiter ANMELDUNG auf dieser Webseite oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

    Kontakt: Andreas Wölker | woelker@amc-forum.de | T. 0221-93119887 | F. 0221-9235992 | M. 0175-2438095

    Stand 19.04.2016

    Änderung, Irrtum vorbehalten.


  • Digitalisierung und Recht – Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

    Anmeldung

    Die Veranstaltung ist abgeschlossen.

    Es ist keine Anmeldung mehr möglich.

    Digitalisierung und Recht – Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

    Kontakt zu den Organisatoren und Referenten




    • Edmund Weißbarth

      Unternehmensberatung Weißbarth
      Edmund Weißbarth
      Geschäftsführer
      Breite Leite 15
      96450 Coburg


      Edmund Weißbarth, Diplom-Betriebswirt (FH), Jahrgang 1962. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Landshut mit den Schwerpunkten Finanz- und Bankwirtschaft, Marketing und Organisation/EDV. Er ist seit 1987 an der Schnittstelle von Fachlichkeit und IT tätig.

      Nachdem er den AMC als Verantwortlicher eines Kooperationspartners schätzen lernte, wechselte er 2006 zum AMC, für den er bis Juli 2010 als Senior Manager tätig war. Seit August 2010 ist er geschäftsführender Gesellschafter der AMC Finanzmarkt GmbH.

      Schwerpunkte sind: Optimierung von Marketing-, Vertriebs- und Serviceprozessen bei Banken und Versicherungen, die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern sowie technologieorientierte Themen als Basis für Vertrieb, Marketing und Querschnittsthemen in der Assekuranz.

      Ergänzende Informationen finden Sie in XING

      Edmund Weißbarth

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