AMC-Thementag: Safe Harbor- Das Datenschutz-Dilemma

17.12.2015 , Köln, Hotel Maritim, 9:30 h - 16:30 h

EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
Was ist jetzt zu tun?



1. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Safe Harbor Vereinbarung der Europäischen Kommission mit den USA für ungültig. Das Urteil bekräftigt: EU-Bürger haben bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz nach nationalem und europäischem Standard. Dies kann so weit gehen, „dass als Folge des EuGH-Urteils in Zukunft gar keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden dürfen“ (Bitkom). Ebenso sind andere Länder, z.B. Großbritannien, in der Kritik.

2. Diese Entscheidung hat einen massiven Einfluss auf die rechtlich legitimierte Nutzung von Clouds und anderen Dienstleistungen, die von Google®, Facebook® und Co. im geschäftlichen Kontext.

3. Spätestens ab Februar 2016 drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß, wenn bei der Übermittlung von Daten gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird. Vom Reputationsrisiko ganz abgesehen.


4. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, fordert, den Grundrechteschutz auszubauen, um digitalen Totalitarismus zu verhindern.

26.11.2015, http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/martin-schulz-datenschutz-digitalisierung

5. Safe Harbor als europäische Chance. Der Bundesverband IT-Mittelstand sieht (BITMi) in dem Urteil vor allem eine Chance für die digitale Wirtschaft in Europa.

27.11.2015, http://www.vdi-nachrichten.com/Technik-Gesellschaft/Safe-Harbor-europaeische-Chance


Programm

Der Thementag „Safe Harbor“- Das Datenschutz-Dilemma bietet rechtliche und technische Information, fachlichen Austausch und Diskussion offener Fragen in Folge der Safe Harbor-Entscheidung des Gerichthofs der Europäischen Union (EuGH).

Ziel: Die Teilnehmer erhalten Rüstzeug, um den Check des Save Harbor-Syndroms in ihrem Bereich bzw. ihrem Unternehmen vorzubereiten und zu begleiten.

Dabei werden insbesondere die folgenden Themenbereiche behandelt:

  • Wie ist die Entscheidung in der Praxis juristisch einzuordnen?

  • Welche Bereiche sind wie betroffen?

  • Wie sind die technischen Aspekte?

  • Was z.B. wird von Facebook® und Co. Abgegriffen (Live Demo)?

  • Drohende Sanktionen

  • Helfen Gegenmaßnahmen?

  • Wie soll es weitergehen?

  • Referenten

  • Gerald Spyra, LL.M. (Medienrecht und Medienwirtschaft), Rechtsanwalt, externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

  • Martin Wundram, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere IT-Sicherheit und IT-Forensik.


  • Teilnehmer

    AMC-Thementag für Versicherer, andere Finanzdienstleister sowie Dienstleister solcher Unternehmen. Teilnehmen sollten Leiter, Fach- und Führungskräfte aus allen von der Thematik betroffenen Bereichen wie Datenschutz, IT-Sicherheit, Recht und Compliance ebenso wie IT, Betrieb, Schaden und Vertrieb, Marketing, Internet und Social Media, Kunde, PR, u.a. Der Thementag „Safe Harbor“- Das Datenschutz-Dilemma richtet sich an alle von der Entscheidung des Gerichthofs der Europäischen Union (EuGH) betroffene Verantwortliche und Zuständige.



    Anmeldung und Kontakt

    Teilnahme auf Einladung oder Anfrage. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte den Reiter ANMELDUNG auf dieser Webseite oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

    Teilnahmebedingungen

    Die Vorzugsgebühr für Teilnehmer aus AMC-Mitgliedsunternehmen beträgt 690,- Euro für den ersten Teilnehmer, für einen weiteren Teilnehmer eines AMC-Mitgliedsunternehmens die Hälfte. Nicht-AMC-Mitglieder zahlen 890,- Euro pro Person. Inklusive Tagungsgetränke, Kaffeepausen sowie Mittagessen, Tagungsunterlagen (PDF nach der Veranstaltung, soweit Beiträge von den Referenten zur Verfügung gestellt werden). AMC-Forum für Versicherer, andere Finanzdienstleister sowie Dienstleister solcher Unternehmen. Beschränkte Teilnahme von Nicht-Finanzdienstleistern. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung/Rechnung, der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Gerne akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50%, danach oder bei Nichterscheinen des angemeldeten Unternehmens die volle Veranstaltungsgebühr. Stornierungen müssen schriftlich bei uns eingehen. Änderungen, Absage des Angebots vorbehalten; bei Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Alle Beträge zuzüglich ges. MwSt..